Ratgeber

eFTI ab 2027: Was Frachtführer vorbereiten müssen

Die Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen, kurz eFTI, verändert die Kontrolle von Beförderungsdokumenten. Wir erklären, für wen und ab wann sie gilt und was weiterhin die Entscheidung des Frachtführers bleibt.

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Was eFTI ist

eFTI ist ein EU-Rechtsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, Kontrollbehörden Informationen über die Güterbeförderung elektronisch bereitzustellen. Er gilt für Straße, Schiene, Luftfahrt und Binnenschifffahrt.

Die Verordnung 2020/1056 ist am 20. August 2020 in Kraft getreten und gilt seit dem 21. August 2024. Technische Einzelheiten regeln Durchführungs- und delegierte Rechtsakte der Kommission, unter anderem:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942 über Verfahren und Spezifikationen für den Zugang der Behörden zu Informationen,
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 über den gemeinsamen eFTI-Datensatz,
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/2243 über funktionale Anforderungen an eFTI-Plattformen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind die ersten Durchführungs- und delegierten Rechtsakte im Januar 2025 in Kraft getreten.

Was sich am 9. Juli 2027 ändert

Ab dem 9. Juli 2027 gilt die Verordnung vollständig. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen dann Informationen akzeptieren, die Wirtschaftsbeteiligte über zertifizierte eFTI-Plattformen elektronisch bereitstellen.

Im Verordnungstext selbst steht dieses Datum nicht. Art. 5 Abs. 1 spricht von 30 Monaten nach Inkrafttreten der ersten Durchführungs- und delegierten Rechtsakte; der 9. Juli 2027 ist das Datum, das die Kommission daraus errechnet und veröffentlicht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Pflicht trifft die Behörden, nicht die Frachtführer. Die finnische Verkehrsbehörde Traficom schreibt ausdrücklich, dass die Nutzung von eFTI für Unternehmen freiwillig ist und die erforderlichen Informationen weiterhin auf Papier oder in anderer elektronischer Form vorgelegt werden können.

Welche Informationen eFTI betrifft

eFTI schafft keine neuen Dokumente. Es umfasst Informationen, die die in der Verordnung genannten Vorschriften schon heute verlangen. Laut Traficom sind das im Straßenverkehr unter anderem:

  • Angaben aus Frachtbriefen im grenzüberschreitenden Verkehr,
  • vorgeschriebene Angaben bei der Beförderung gefährlicher Güter,
  • vorgeschriebene Angaben bei Kabotagebeförderungen.

eFTI ersetzt nicht den e-CMR. Der elektronische Frachtbrief beruht auf dem Zusatzprotokoll zum CMR-Übereinkommen und regelt den Beförderungsvertrag zwischen den Parteien. eFTI regelt, wie Daten zu den Behörden gelangen. Ein Unternehmen kann beides zusammen oder jeweils einzeln nutzen.

Begriffe, die Sie kennen sollten

  • eFTI-Plattform: ein IT-System, in dem Beförderungsdaten verarbeitet werden, etwa eine Frachtbrief-App (Art. 3 Nr. 10).
  • eFTI-Diensteanbieter: ein Unternehmen, das Frachtführern und anderen Beteiligten auf Vertragsbasis einen eFTI-Dienst erbringt (Art. 3 Nr. 13).
  • Betroffener Wirtschaftsbeteiligter: Frachtführer, Logistikdienstleister oder eine andere Person, die für die Bereitstellung der Informationen an die Behörden verantwortlich ist (Art. 3 Nr. 14). Das sind Sie.
  • eFTI-Gate: der nationale Zugangspunkt, über den sich die Behörden eines Staates mit den Plattformen verbinden.
  • Gemeinsamer Datensatz: die Liste der Datenelemente, die Plattformen den Behörden bereitstellen können müssen, festgelegt in der Delegierten Verordnung 2024/2024.
  • Eindeutige Kennung: ein Verweis, der die Beförderung mit den Daten auf der Plattform verknüpft; der Beteiligte übergibt ihn bei der Kontrolle an die Behörde (Art. 4 Abs. 3).

So läuft eine Kontrolle im eFTI-Modell ab

Die Beförderungsdaten liegen auf einer eFTI-Plattform, also in dem System, das der Frachtführer nutzt. Der Kontrolleur sieht keine Papiere in der Kabine durch, sondern ruft die Daten anhand der Beförderungskennung über das eFTI-Gate seines Landes ab.

  1. Der Fahrer übergibt dem Kontrolleur die Beförderungskennung, zum Beispiel als scannbaren Code.
  2. Die Behörde sendet über das nationale eFTI-Gate eine Anfrage an die Plattform, auf der die Daten liegen.
  3. Die Plattform liefert die Daten in maschinenlesbarem Format. Auf Verlangen der Behörde werden die Informationen auch in menschenlesbarer Form auf dem Bildschirm eines Geräts des Wirtschaftsbeteiligten angezeigt (Art. 4 Abs. 4).

Die Verordnung verlangt außerdem, dass die Plattform jeden Verarbeitungsvorgang protokolliert und bei Änderungen die ursprünglichen Werte aufbewahrt (Art. 9 Abs. 1). Für den Frachtführer heißt das: Die Historie des Dokuments muss vollständig und nachvollziehbar sein.

Zertifizierung der Plattformen: Stand Oktober 2026

Im Rahmen von eFTI werden Informationen den Behörden auf Grundlage von Daten bereitgestellt, die auf einer zertifizierten eFTI-Plattform verarbeitet werden, gegebenenfalls auch durch einen zertifizierten Diensteanbieter (Art. 4 Abs. 2). Laut Zeitplan der Kommission sollen die übrigen Durchführungsspezifikationen und Zertifizierungsregeln bis Dezember 2026 angenommen werden.

Bevor Sie einen Vertrag mit einem Anbieter unterschreiben, fragen Sie, wie weit seine Vorbereitungen auf die Zertifizierung und die Anbindung an nationale Gates sind. Eine Verbindung zu einem Test-Gate ist kein Zertifikat.

Häufige Missverständnisse

  • „Ab 2027 ist Papier verboten.“ Nein. Die Verordnung verpflichtet die Behörden, elektronische Daten anzunehmen, nicht die Unternehmen, auf Papier zu verzichten.
  • „eFTI ist dasselbe wie e-CMR.“ Nein. e-CMR betrifft den Frachtbrief als Dokument des Beförderungsvertrags, eFTI die Bereitstellung von Informationen für Behörden.
  • „Ein Foto oder PDF auf dem Handy reicht.“ Im eFTI-Modell ruft die Behörde maschinenlesbare Daten von einer zertifizierten Plattform ab. Ein Scan ist keine solche Quelle.
  • „Die Anbindung an ein Test-Gate ist ein Zertifikat.“ Nein. Tests mit einem Gate sind ein Vorbereitungsschritt, und die Zertifizierung folgt Regeln, die die Kommission erst noch annehmen wird.

Was die Verordnung vom Anbieter verlangt

Bei der Wahl eines Werkzeugs lohnt es sich, die Anforderungen an eFTI-Diensteanbieter zu kennen. Art. 10 Abs. 1 verlangt unter anderem, dass nur berechtigte Nutzer die Daten verarbeiten, dass die Daten angemessen geschützt sind und dass die Behörden sofortigen und kostenlosen Zugriff darauf haben. Art. 6 verlangt die Vertraulichkeit geschäftlicher Informationen.

Was Frachtführer schon jetzt tun können

eFTI ist freiwillig, aber von der elektronischen Kontrolle profitiert nur, wer seine Beförderungsdaten im System hat und nicht auf Papier. Beginnen Sie mit Schritten, die sich unabhängig vom Stichtag lohnen:

  1. Erfassen Sie die Dokumente, die Ihre Fahrer mitführen: CMR, ADR-Papiere, Kabotage-Nachweise und weitere, die Ihre Kunden verlangen.
  2. Bringen Sie Ihre Stammdaten in Ordnung: Geschäftspartner, Adressen, USt-IdNr., Zugmaschinen und Auflieger. Daten aus der Datenbank fließen ohne Abtippen in die Dokumente.
  3. Verlagern Sie den Frachtbrief-Workflow in eine App. Ein elektronischer CMR mit den Unterschriften der Parteien liefert Daten, die sich direkt bereitstellen lassen, keinen Papierscan.
  4. Prüfen Sie die Handys Ihrer Fahrer. Das Dokument muss auf einem Bildschirm vorgezeigt werden, auch bei schwachem Netz.
  5. Fragen Sie Ihren Anbieter nach seinem eFTI-Plan: Zertifizierung, Gates, Termine.
  6. Verfolgen Sie offizielle Quellen. Termine aus Branchenpräsentationen verschieben sich mitunter; maßgeblich ist das Amtsblatt der EU.

eFTI in eCMR One

eCMR One ist eine App für den elektronischen Frachtbrief für Straßentransportunternehmen. Die Anbindung an eFTI-Gates ist in Vorbereitung. Schon heute können Sie Beförderungen in der App abwickeln: Frachtbrief ausstellen, Unterschriften der Parteien per Link einholen und das Dokument auf dem Handy des Fahrers haben.

Wenn Sie gerade erst anfangen, erstellen Sie Ihren ersten Frachtbrief im kostenlosen CMR-Generator. Wenn Sie Ihre Beförderungen vollständig elektronisch abwickeln möchten, erstellen Sie ein Konto bei eCMR One.

Quellen